das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters
bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen.
Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet
und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.
Basis dieses Problems ist :
Willkür
im Amtsgericht Pankow/Weißensee und Kammergericht
Gewalt von Frauen gegen Männer wird nicht zur Kenntnis genommen, die Auswirkung von der Willkür des
Jugendamtes Pankow wird dann bei den Gerichten weitergeführt. es geht weniger um die die Gewalt, als der Umgang der Behörden mit dieser Situation
hier werden eigene Erfahrungen und
meine persönliche Meinung geäußert,
Verleumdungen und üble Nachreden sowie falsche Tatsachen werden von den Behörden genutzt, wenn es nicht so läuft, wie es sich die Mitarbeiter vorstellen
Menschenrechte werden ausgehebelt und Gesetze nicht angewendet
dies geschieht von allen beteiligten Behörden :
Mitwirkung des Kammergerichtes Berlin durch den Richter Dr. Menne, Senat 13
der Richter Dr. Menne entscheidet im Verfahren 13 WF 99/19 mit folgenden Fehlern :
- Rubrum Kindes ist bezüglich Adresse falsch
- der Vater wird falsch als Antragsteller und Beschwerdeführer bezeichnet
- der Großvater als Antragsteller wird falsch als nicht vertretungsbefügter Verfahrenbevollmächtigter bezeichnet
- im Rubrum wird die Adresse der Mutter falsch benannt
- als Thema wird die elterliche Sorge falsch benannt
- unter Geschäfts-Nr. wird falsch als Aktenzeichen AG 22 F 3123/16 benannt
- der Antrag des Großvaters wird willkürlich und gesetzlich nicht haltbar dem Vater unterstellt
- dem Großvater wird willkürlich unterstellt, er habe als Bevollmächtigter gehandelt
- dem Vater werden Kosten aufgebürdet, wofür er nicht verantwortlich ist
- es wird falsch behauptet, in einem abgeschlossenen Verfahren Ablehnung und Beschwerde eingelegt zu haben
Der Richter Dr. Menne verdreht auch im Inhalt der Begründung die Sachverhalte :
- es wird rechtswdrig in der Begründung auf eine erfundene Antragstellung des Großvaters abgestellt, obwohl hierzu schon mehrfach ausgeführt wurde auch in der Beschwerde vom 21.5.19, dass die Ablehnung als Großvater im Umgangsverfahren 22 F 1683/19 erfolgte
- der Vater hatte keine Kenntnis von der Ablehnung und konnte somit auch keinen Einspruch gegen die unterstellte Bevollmächtigung tätigen
- Ihr wir von den Gerichten eine erfundene Argumentation eingeführt, um die Ablehnung nicht bestätigen zu müssen
- der Richter Dr. Menne hat keinerlei rechtliches Gehör gewährt, was sich aus den falschen Daten im Rubrum und der unsinnigen Begründung zeigt.
- die Richter Gellermann und Dittrich handeln mit ihren Beschlüssen als nicht gesetzliche Richter, denn sie waren abgelehnt
- auch ist noch nicht entschieden, ob das Verfahren 22 F 3123/16 rechtsgültig abgeschlossen ist, denn es läuft hierzu ein Verfassungsbeschwerdeverfahren
der Richter Dr. Menne handelt somit aus meiner Sicht rechtsbeugend und täuschend .
die angesprochenen Beschlüsse und Anträge sind nachfolgend dargestellt .
Beschluß vom 6.9.2019 in 13 WF 99/19 durch Richter Dr. Martin Menne in einem Verfahren des Großvaters auf Umgang 22F 1683/19
es ist erschreckend wieviel Richter sich an einer Manipulierung beteiligen, nur um eine Ablehnung der Richterin Gebhardt Amtsgericht Pankow/WEißensee zu verhindern.
es geht um einen Beschluß der in einer Ablehnungssache gegen die Richterin Gebhardt in einem Umgangsverfahren des Großvater. Die Ablehnung wurde mit Antragstellung eines selbstständigen Umgang mit dem Kind am 3.3.19 mit für dieses Verfahren übergeben.
Beschluß vom 14.5.19 des Richter Gellermann im Ablehnungsverfahren gegen die Richterin Gebhardt
Beschwerde vom 21.5.19 zum Beschluß vom 14.5.19 des Richter Gellermann im Ablehnungsverfahren gegen die Richterin Gebhardt
Nichtabhilfebeschluß vom 21.7.19 des Richter Dittrich im Ablehnungsverfahren gegen die Richterin Gebhardt
Ablehnungsantrag gegen die Richterin Gebhardt durch den Großvater des Kindes bezüglich Umgang
es entsteht die Frage, ob der Richter durch Nebentätigkeiten etwas abgelenkt ist ?
Richter Dr. Martin Menne erscheint als Autor in vielen Veröffentlichungen und als Dozent an mehreren Stellen sh. z.B. :
https://www.famrb.de/43284.html
https://www.beck-shop.de/dr-martin-menne/creator/16564
https://www.anwaltakademie.de/lfc/dozenten-information?letter=M&tutor=88897
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/pr/polprivrecht/goscie/Martin_Menne/index.html
https://www.hugendubel.info/detail/ISBN-9783472095248/Schürmann-Heinrich/Der-Unterhaltsprozess
https://www.famrz.de/redaktionsmeldungen/verbindungsrichter-im-internationalen-familienrecht-in-deutschland.html
sind diese Nebentätigkeiten mit einem Richteramt am Kammergericht vertretbar und genehmigt (da die Richter angeblich überlastet sind )? es ist aber nur 1/10 Richterpensum für die Tätigkeit als deutscher Verbindungsrichter im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil-und Handelssachen fixiert
auch sind sehr fragwürdiges Wirken der 13. Kammer unter der Link-Adresse : "http://väterwiderstand.de/index.php/20-startseite/389-wenn-das-kind-im-brunnen-liegt" beschrieben.
Verleumdungen und üble Nachreden vom Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter
- der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....Liste
- auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
- alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
- Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
- der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
- der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
- der Vater habe die Verfahren verzögert ....
- angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....
LINKS von Webseiten zu Ablehnungen der Richterin Gebhardt , Amtsgericht Pankow/Weißensee
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LINKS - die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, bearbeitet ein Vielzahl von Verfahrensanträge einfach nicht, in den unten stehenden Links auf Webseiten verwiesen, die jeweils Detailbeschreibung zu den einzelnen Anträgen darstellen.
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zum Erfassen der Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de
klicken Sie dazu auf den Button "Willkür-Kammergericht"
LINKS über Willkür im Familienrecht
für Inhalte von verlinkte Seiten bin ich nicht verantwortlich
bin
an Erfahrungsaustausch interessiert ....
LINKS von Webseiten in dieser Sache
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LINKS von Webseiten über Willkür
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LINKS zu Artikeln Willkür und Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt
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- OLG Oldenburg, Beschluss v. 10.11.2010, 4 UF 158/10
- BGH, Beschluss v. 15.06.2016 - XII ZB 419/15 (hebt den unten stehenden Beschluss des OLG Brandenburg -13 UF 50/15- auf)
- BVerfG 1 BvR 1178/14 (zur Rechtmäßigkeit von Inobhutnahmen)
- BVerfG, 1 BvR 374/09 (van der Lieth)
- BVerfG, 1 BvR 420/09 (Zaunegger)
- EGMR Nr. 35637/03
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 03.08.2015 - 13 UF 50/15
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.07.2015 - 10 UF 209/14 (auch bei nur schriftlicher Kommunikation zwischen den Eltern besteht kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben)
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2010 - 10 WF 187/10
- OLG Hamm, II-2 WF 211/10 (Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eines nichtehelichen Kindes)
- BGH • Beschluss vom 16. März 2011 • Az. XII ZB 407/10 - Streit alleinige Sorgereccht
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- BGH, XII ZB 227/15
- BGH, XII ZB 227/15 (Zum Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.)
- BGH, XII ZR 170/05 (zur Anrechenbarkeit von Ersparnissen bei Wiederheirat)
- BSG, B 4 AS 78/10 R (Unterhalt zum Nulltarif !)
- BVerfG, 1 BvR 2236/09 (zu den Grenzen einer Einkommensfiktion)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
- OLG Brandenburg, 13 WF 128/08 (Grenzen der Darlegung der Erwerbsbemühungen)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
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